Änderungen für Webseitenbetreiber: Aus „TMG“ wird „DDG“ und aus „TTDSG“ wird „TDDDG“

Zum 14.05.2024 haben sich einige gesetzliche Änderungen ergeben, die für Betreiber von Webseiten ggf. Anpassungsbedarfe auslösen. So wurde etwa das Telemediengesetz (TMG) durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Zudem wird aus dem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) nun das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG).

In Folge dieser Anpassungen müssen vielfach insb. folgende Änderungen auf Webseiten vorgenommen werden:

  • In Datenschutzhinweisen sind oftmals Verweise auf § 25 TTDSG enthalten (z.B. bei der Beschreibung der Verarbeitung von Cookies). Insofern sollten die entsprechenden Hinweise angepasst werden (Verweis nun auf § 25 TDDDG, sofern erforderlich).“
  • Auf Impressumsseiten von Webseiten wurde bislang häufig ein ausdrücklicher Verweis auf § 5 TMG aufgenommen (z.B.: „Diensteanbieter i.S.v. § 5 TMG“). Solch eine Bezugnahme auf das TMG sollte entweder gelöscht oder der Verweis sollte umgestellt werden (z.B.: „Diensteanbieter i.S.v. § 5 DDG“).

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