Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen in (Corona-)Krisenzeiten

Pflicht des Arbeitgebers zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Folgen einer verspäteten oder unterbliebenen Abführung und Möglichkeiten einer erleichterten Stundung der Beiträge in der Corona-Krise

Für Arbeitgeber, die infolge der Corona-Pandemie in finanzielle Engpässe geraten, kann die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen eine Möglichkeit bieten, sich einen finanziellen Spielraum zu verschaffen und so eine vorübergehende Liquiditätskrise zu überbrücken. In unserem GSK-Update informieren wir über die Möglichkeit der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen ohne Zinsen und Sicherheitsleistung.

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