EUDI-Wallet: Welche Pflichten auf Banken zukommen – Fristen, Datenschutz und Haftung im Überblick

Die European Digital Identity Wallet kann das Onboarding und die Kundenauthentifizierung grundlegend verändern. Was Finanzinstitute jetzt wissen und vorbereiten sollten.

Mit der novellierten eIDAS-Verordnung führt die EU die EUDI-Wallet ein – eine Smartphone-App für staatlich verifizierte Identifizierungsdaten und qualifizierte elektronische Signaturen. Für Banken bedeutet das weit mehr als ein IT-Projekt.

Die Fristen stehen unmittelbar bevor: EU-Zieltermin 24.12.2026, Deutschlands „d-you“ App startet am 02.01.2027, Geltung der EU-Geldwäscheverordnung ab 10.07.2027, weitreichende Akzeptanzpflichten ab 24.12.2027.

Sobald Banken die Wallet einbinden, agieren sie als „vertrauende Beteiligte“ und müssen sich beim Bundesverwaltungsamt registrieren, strikte Abfragebeschränkungen beachten und eine Gegenidentifizierungspflicht erfüllen. Daneben sind Datenschutz-Governance (DSGVO neben eIDAS-VO) und eine verschobene Haftungsstruktur zu adressieren.

Aber auch Chancen: Digitale Identitäten gleichen heute einem Flickenteppich und Video-Ident wird durch generative KI und Deepfakes angreifbarer – die EUDI-Wallet wird zum sicheren Standard. Sie ermöglicht effizienteres Onboarding, bessere Konversionsraten und strategisches Potenzial durch hochvalide Daten.

Per Meyerdierks, Partner und Rechtsanwalt bei GSK Stockmann, empfiehlt: Jetzt mit der rechtlichen Impact-Analyse beginnen und die Weichen frühzeitig stellen.

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