Vergabebeschleunigungsgesetz zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten

Zum 1. Juli 2026 ist das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft getreten, das spürbare Änderungen für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen mit sich bringt. Vor allem erhöhte Wertgrenzen, umfassende Anpassungen im Rechtsschutz und verfahrensbezogene Neuerungen sollen Vergaben für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen einfacher, schneller und digitaler machen. Eine echte grundlegende Reform des Vergaberechts bleibt jedoch (erwartungsgemäß) aus.

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